Wer sind wir?
Wir sind Botschafter Kärntens und schätzen die Schönheit unseres Natur- und Kulturraumes. Damit übernehmen wir Verantwortung für die Natur und die alpine Infrastruktur. Wir sind auch ihre Hüter, damit wir den nächsten Generationen ein lebens- und wandernswertes Kärnten übergeben können.
Wir schaffen Zugang zu Wissen über den Bergsport und ermächtigen Menschen, Wanderungen mit mehr Eigenverantwortung und Erlebniswert selbstständig durchzuführen.
Unseren einheimischen und ortsfremden Gästen öffnen wir die Augen für die Schönheit des alpinen Raumes als wertvolles Erholungsgebiet, aber auch als Wirtschaftsraum unserer Bauern und Almbewirtschafter.
Wofür stehen wir?
Wir sind naturverbundene Menschen, die bei geführten Wanderungen mit Können, Wissen, Kompetenz und Begeisterung unvergessliche Eindrücke bei ihren Gästen hinterlassen. Wir setzen für den Kärntner Wandergast einen klaren Qualitätsstandard, verstehen seine Bedürfnisse und gestalten maßgeschneiderte Bergerlebnisse.
Hohe Qualität bei Ausbildung und Fortbildung macht uns zum zentralen Ansprechpartner für Regionen, Tourismusgemeinden und Organisationen, die Informationen zum Thema Bergwandern benötigen. Wir setzen auf Zusammenarbeit und vernetzen Täler, Berufsgruppen, Interessen und Akteure.
Was erwartet man von uns?
Die abgeschlossene Ausbildung und behördliche Autorisierung berechtigt Bergwanderführer zum entgeltlichen Führen von Wanderungen und Schneeschuhtouren.
Erkennbar sind wir am einheitlichen Erscheinungsbild und am Dienstabzeichen.
Bergwanderführer begleiten nicht nur ihre Gäste, sondern erfüllen weit mehr Aufgaben. Sie beraten Unterkunftgeber zu allen Themen des Alpinismus, stehen den Hilfs- und Rettungsorganisationen zur Seite und leisten wertvolle Dienste für die Gemeinden und Tourismusverbände (Wanderwegbetreuung, Wanderwegpflege usw.)
FORTBILDUNG:
Jeder Bergwanderführer hat in Abständen von zwei Jahren mindestens einen Fortbildungskurs zu besuchen, um die Autorisierung zu behalten. Diese Kurse beschäftigen sich mit der Technik der Bergwanderführung, der Rettungstechnik, der Erste-Hilfe-Leistung, der Ausrüstungskunde, der Führungskunde sowie allen Neuerungen, die für die Tätigkeit eines Bergwanderführers von Bedeutung sind.
AUTORISIERUNG:
Die Autorisierung zum Kärntner Bergwanderführer erfolgt von der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft bzw. dem zuständigen Magistrat. Besonderer Wert wird auf den Nachweis einer Haftpflichtversicherung gelegt, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Vereinsmitglieder des Vereins der Kärntner Bergwanderführer erhalten eine Bestätigung der Gruppenversicherungspolizze).