Tarife

Wer die Dienste eines Bergwanderführers/einer Bergwanderführerin in Anspruch nimmt (Vertrag nach dem ABGB), hat hierfür den im Verzeichnis bestimmten Tarif zu entrichten. Nicht in diesem Verzeichnis enthaltene Tarife unterliegen der freien Vereinbarung.
 
Als allgemeiner Tarif für Wandertouren gilt ein Tagessatz von 250,00 Euro (exkl. 20 % MWSt.). Der Stundensatz ist variabel mit 62,50 Euro (exkl. 20 % MWSt.) festgesetzt.
Der Anspruch auf den Tagessatz erwächst ab einer Gesamtdauer der Inanspruchnahme von fünf Stunden.
 
Der/die Wanderführer/in ist gesetzlich verpflichtet, die Zahl der gleichzeitig geführten Personen dem Schwierigkeitsgrad der geplanten Tour, den aktuellen Verhältnissen der Wanderung und der Leistungsfähigkeit der zu führenden Personen anzupassen. Der Einsatz eines weiteren Wanderführers/einer weiteren Wanderführerin kann, nach Rücksprache mit dem Gast/den Gästen, aus Sicherheitsgründen erforderlich sein. Dieser erhält die gleiche Entlohnung.
 
Alle anfallenden Spesen (Unterkunft, Verpflegung, Mautgebühren, Kosten für Aufstiegshilfen, amtliches Kilometergeld etc.) sind vom Gast/den Gästen zu tragen.
Benötigt der/die Wanderführer/in für die Anreise und/oder Rückreise noch einen weiteren Tag, so hat er Anspruch auf einen halben Tagsatz und die entsprechenden Reisekosten. Dauert die Reise länger als fünf Stunden gebührt ihm/ihr der volle Tagsatz.
 
Ist der/die Wanderführer nicht in der Lage eine Vereinbarung einzuhalten, so hat er nach Rücksprache mit dem Gast/den Gästen für geeigneten Ersatz zu sorgen. Werden Touren auf Wunsch oder Verschulden des Gastes abgeändert, so steht dem/der Wanderführer/in der volle Tagessatz/Tarif zu. Erhöht sich dadurch die Länge und/oder Schwierigkeit der Tour, so gebührt dem/der Wanderführer/in der dafür entsprechende Tagessatz/Tarif.

Wird eine Tour ohne vorherige Absprache vom Gast/den Gästen nicht angetreten, so steht dem/der Bergwanderführer/in der volle Tagessatz/Tarif zu. Bei rechtzeitiger Absprache (mindestens drei Tage vorher) werden noch 50 % des vereinbarten Tarifes in Rechnung gestellt. Bei Führungen im Ausland sind die regionalen Tarifbestimmungen zu beachten und einzuhalten.
 
Diese Tarifbestimmungen gelten bis auf Widerruf. Eine Erhöhung erfolgt nach einer Indexsteigerung von mehr als 5%.

 
Verein Kärntner Bergwanderführer
Obmann Mag. Christian Pinnegger
Stand 01.01.2023